
Ambulante erzieherische Hilfen
Seit März 2012 bietet das CJD Sulzbach-Rosenberg ambulante erzieherische Hilfen im Auftrag des Kreisjugendamts Amberg-Sulzbach und des Stadtjugendamts Amberg (seit Januar 2014) an.
Flexible Erziehungshilfen werden rechtlich als Leistungen nach § 27 Abs. 2 SGB VIII gewährt. Es gilt, dass Inhalt und Form des Hilfeangebotes dem jeweiligen Einzelfall so anzupassen sind, dass schwierige Lebenssituationen insbesondere durch die Förderung und Stärkung der vorhandenen Fähigkeiten und Kenntnisse der hilfesuchenden Menschen von diesen selbst bewältigt werden können. Mit den ambulanten Erziehungshilfen unterstützen die CJD-Mitarbeiter Familien in ihrem häuslichen bzw. sozialen Lebensumfeld. Gemeinsam mit den Familien und dem Leistungsträger werden individuelle, für alle Beteiligten tragbare und flexible Lösungen entwickelt.
Gegenwärtig bieten wir folgende Hilfen an:
§ 30 SGB VIII, Erziehungsbeistand
Der Erziehungsbeistand unterstützt den Jugendlichen bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen und fördert seine Selbständigkeit unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Der Lebensbezug zur Familie wird in diesem Prozess stabilisiert. Auch junge Volljährige können gemäß § 41 SGB VIII Hilfen zur Erziehung erhalten - Hilfe für Junge Volljährige.
§ 31 SGB VIII, sozialpädagogische Familienhilfe
Die SPFH ist ein Angebot der ambulanten Erziehungshilfe, das sich an die ganze Familie richtet. Die Mitarbeiter/innen besuchen die Familie und bieten zu Fragen der Erziehung, der Alltagsbewältigung, zur Paarbeziehung und dem Umgang mit Behörden Beratung und Hilfe an.
§ 1684 Abs. 4 BGB, Begleiteter Umgang
Der Begleitete Umgang ist eine Hilfeform für Paare, die getrennt leben, aber weiterhin den Kontakt beider Elternteile zu den Kindern aufrecht erhalten wollen. Die aber aus verschiedenen Gründen dieses Vorhaben nicht allein realisieren können. Der Umgangskontakt zwischen Kindern und dem getrennt lebenden Elternteil wird mit dem Umgangsbetreuer geplant, durchgeführt und nachbereitet.
§ 16 SGB VIII – Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
MINI AMI: Migrationssensibles, niedrigschwelliges Angebot für Familien mit Migrationshintergrund
Familien mit Migrationshintergrund und/oder Fluchterfahrung stehen in ihrem Alltag besonderen Herausforderungen gegenüber. Neben den hohen sprachlichen Hürden, stellen auch die verschiedenen Systeme (Gesundheit, Schule, Arbeit, etc.) Rechte, Werte und Normen der deutschen Mehrheitsgesellschaft Ansprüche an die zugewanderten Familien.Genau hier setzt MINI AMI an. Familien mit Migrations- oder Fluchterfahrung sollen an sozialstaatliche Systeme heran geführt werden. Des Weiteren sollen die schulische, berufliche und gesellschaftliche Partizipation gefördert, sowie die Erziehungskompetenz unterstützt werden.
Qualifiziertes Fachpersonal unterstützt den individuellen Integrationsprozess von Familien im Rahmen von regelmäßigen, persönlichen Treffen. Durch das Schaffen einer vertrauensvollen Atmosphäre entsteht die Möglichkeit vorhandene Stressoren zu thematisieren, Resilienzfaktoren zu entwickeln und den Familien Raum zu geben, ihre eigene Lebenswirklichkeit zu schildern. Dadurch können gemeinsam Lösungsstrategien erwachsen.
Durch diese frühzeitig einsetzende, intensive, zeitlich begrenzte Maßnahme soll auch das Risiko gesenkt werden, weitere zeit- und kostenintensivere Angebote der Jugendhilfe in Anspruch nehmen zu müssen.

CJD Sulzbach-Rosenberg
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92237 Sulzbach-Rosenberg
fon 09661 9434
fax 09661 102871
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