Auktionsbedingungen
Mit Abgabe eines Gebotes kommt ein Kaufvertrag zwischen dem CJD Bayern und dem Bieter zustande. Die verbindliche Annahmeerklärung des Bieters erlischt gemäß § 158 Abs. 2 BGB nur dann, wenn ein Dritter während der Dauer der Auktion ein höheres Angebot abgibt.
Die Benefiz-Auktion läuft bis 31.3.2017 um 12:00 Uhr. Nach Ablauf der Auktion am 31.3.2017 um 12:00 Uhr kommt ein Kaufvertrag mit dem jeweils Höchstbietenden / den jeweils Höchstbietenden zustande. Eine Rücknahme eines Gebotes vor Ablauf der Auktion ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen (§§ 119 ff. BGB) zulässig.
Der Höchstbietende wird / die Höchstbietenden werden schriftlich informiert und erhalten eine Rechnung an die von ihm/ihnen angegebenen Anschrift.
Soweit der jeweilige Höchstbietende durch Widerruf, Anfechtung oder Rücktritt seine Position aufgibt, rückt der Nächstbietende nach. In diesem Fall entsteht ein Kaufvertrag mit dem Nächstbietenden.
Nach Zahlungseingang werden ihm / werden ihnen die Bilder per Post zugesandt. Die Zusendung der Kunstwerke an eine Anschrift außerhalb Deutschlands ist nur bei Kostenübernahme durch den Höchstbietenden möglich.
Mit Abgabe eines Gebotes erklären sich die Bieter damit einverstanden, dass ihr Name im Falle der Ersteigerung veröffentlicht werden darf.
Eine Teilnahme von Minderjährigen ist ausgeschlossen.

Bieten & Biken
Bei unserer Benefiz-Auktion "Bieten & Biken" können Sie bis zum 31.03.2017 für das Corratec E-Bike bieten. Bitte beachten Sie die Auktionsbedingungen.